AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hundepension und Hundetagesstätte „Pfötchen-Garten“
Stand Juni 2023
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Pfötchen-Gartens im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Pfötchen-Garten verbleibt.
- Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird. Der Hund verbleibt nicht über Nacht in der Betreuung des Pfötchen-Garten
§ 3 Beratungsgespräch / Buchung
- Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch ein Beratungsgespräch des Pfötchen-Garten eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Vertragsangebot festgelegt.
- Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorherigen Terminvereinbarung möglich.
- Jegliche Besonderheit, wie Verpflegung und medizinische Versorgung, sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel, wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter, etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
- Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes, sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Pfötchen-Garten bei der Buchung und auf dem Anmeldebogen mitzuteilen.
- Der Pfötchen-Garten kann leider nicht auf ein spezielles Training wie z.B. Leinenführigkeit eingehen. Ein eventuell entstehenden Trainingsrückschritt durch den Aufenthalt im Pfötchen-Garten kann vorkommen. Der Hundehalter erklärt, dass er davon Kenntnis genommen hat.
- Der Hundehalter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig du wahrheitsgemäß sind.
§ 4 Vertragspartner / -abschluss
- Vertragspartner sind der Pfötchen-Garten und der Eigentümer/Halter des Hundes.
- Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Der Pfötchen-Garten bestätigt dem Hundehalter die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Hundehalter bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
- Der Vertrag zwischen dem Hundehalter des in die Betreuung kommenden Hundes und des Pfötchen-Gartens kommt zustande, wenn der Pfötchen-Garten dem Hundehalter die Anmeldung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistung mitteilt und diese vom Hundehalter bestätigt werden. Bevorzugtes Medium hierfür sind WhatsApp, SMS oder E-Mail.
- Bestätigt der Hundehalter das Angebot nicht innerhalb einer Frist von 48 Stunden, kommt kein Vertrag zustande du die Reservierung entfällt.
- Sollte die Betreuungszeit nach Zustandekommen des Vertrages, ohne rechtzeitige Änderungsmitteilung mit einer Frist von 4 Wochen vor Beginn der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit, geändert oder nicht in Anspruch genommen werden, wird der volle Betrag des Vertrages fällig.
- Ist eine Betreuung in dem gewünschten Zeitraum nicht möglich, ist der Pfötchen-Garten dazu verpflichtet, dies dem Hundehalter innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen.
- Die vollständige Bezahlung des Betrages ist bei Übergabe des zu betreuenden Hundes zu leisten. Erfolgt keine Zahlung ist der Pfötchen-Garten dazu berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
- Hunde, die weder Kunde des Pfötchen-Gartens, noch der Hundeschule Pfötchen-Akademie sind, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen kostenpflichtigen Probetag in dem Pfötchen-Garten angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
§ 5 Leistungen
- Der Pfötchen-Garten ist verpflichtet, den vom Hundehalter gebuchten Betreuungsplatz bereit zu stellen, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Hundehalter für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den geltenden, bzw. vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für vom Hundehalter veranlasste Leistungen und Auslagen des Pfötchen-Gartens an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Die Preise können von dem Pfötchen-Garten geändert werden, wenn der Hundehalter nachträglich Änderungen der Anzahl der Hunde, der Leistungen oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und der Pfötchen-Garten zustimmt.
§ 6 Auslauf
- Während der vereinbarten Betreuungszeit gewährleistet der Pfötchen-Garten dem in die Betreuung gegebenen Hundes ausreichend betreuten Freilauf auf umzäunten Geländen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit verbundenen Risiken. Ohne eine Angabe einer sozialen Unverträglichkeit, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
- Außerdem werden in der vereinbarten Betreuungszeit Spaziergänge mit dem Hund einzeln oder in der Hundegruppe durchgeführt. Es obliegt der Betreuungsperson des Pfötchen-Gartens darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder einzeln zu führen ist. Der Hund wird von dem Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen geführt. Der Hundehalter willigt ein, dass Spaziergänge im direkten Umfeld des Pfötchen-Gartens und auch Ausflüge (mit dem PKW) durchgeführt werden dürfen.
§ 7 Betriebsgelände
Alle Besucher des Pfötchen-Gartens, sowie bringende und abholende Hundehalter verpflichten sich das Betriebsgelände nur im halb-öffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind beim Betreten des Geländes grundsätzlich an der Leine zu führen. Ein Betreten des weiteren Gelände, einschließlich der Freiflächen, ist ohne Einverständnis und Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
§ 8 Impfung, Krankheit und Tod
- Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen und seinem Alter entsprechenden Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als 1 Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis mit den eingetragenen Impfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen.
- Besitzt der in Betreuung gegebene Hund nicht die geforderten Impfungen ist der Pfötchen-Garten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Betreuung abzulehnen.
- Der Hundehalter versichert mit Abgabe seines Hundes außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist und regelmäßig mit eine Zecken-, Floh- und Wurmprophylaxe versorgt wird.
- Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Der Pfötchen-Garten übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
- Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde, Personen und anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Pfötchen-Garten keine Haftung übernommen werden.
- Der Pfötchen-Garten übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Der Pfötchen-Garten ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung oder Euthanisierung zu beauftragen. Alle hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall kann mit Ausnahme von Vorsatz kein Schadenersatz verlangt werden.
§ 9 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet den Pfötchen-Garten darüber zu informieren, wenn seine Hündin läufig ist, bzw. voraussichtlich während des Aufenthaltes wird. Eine Betreuung von läufigen Hündinnen ist im Pfötchen-Garten nicht möglich.
§ 10 Haftung
- Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht. Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist auf Verlangen vorzulegen.
- Der Hundehalter bleibt Eigentümer des Hundes nach § 833 BGB.
- Die Abgabe des Hundes in die Betreuung in den Pfötchen-Garten erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
- Für mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u.ä. übernimmt der Pfötchen-Garten keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet eine Notfall-Kontaktperson anzugeben, die der Pfötchen-Garten jederzeit erreichen kann. Der Hundehalter und/oder die Notfall-Kontaktperson wird durch den Pfötchen-Garten unverzüglich benachrichtigt, wenn bei dem zu betreuenden Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie werden des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund im Pfötchen-Garten Agressions- und/oder Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Notfall-Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Nichtabholung
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Betreuung gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit abzuholen. Bei Nichtabholung, ohne Kommunikation zwischen dem Hundehalter und dem Pfötchen-Garten, wird der Hund nach Ablauf von 3 Tagen in ein Tierheim das der Pfötchen-Garten aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Betreuungsvertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 3 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Der Pfötchen-Garten behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Bring – und Abholzeiten
- Hunde, die in die Pension kommen, können montags bis freitags in den Zeiten 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden.
- Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr gebracht und in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr abgeholt werden.
- Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht, sind aber nach Absprache jederzeit möglich.
§ 13 Kundendaten
- Alle Kunden erklären sich bereit, dass die erhobenen Daten in eine Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Betreuung der Hunde und Hundehalter genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Pfötchen-Garten behält sich vor, während der Betreuung Fotos und /oder Videoaufnahmen anzufertigen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch den Pfötchen-Garten auf der Homepage und in sozialen Medien, sowie Druckunterlagen einverstanden.
§ 14 Preise
- Es gilt die aktuelle Preisliste.
- Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag vereinbarten Preis zu zahlen.
- Der Betreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung gezahlt. Der Betrag wird bei Abgabe des Hundes fällig.
- Zusätzlich entstandene Leistungen wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, o.ä. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich der Pfötchen-Garten vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 15 Ablehnungsrecht
Der Pfötchen-Garten hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Pfötchen-Garten und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzten, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.